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Spendenbescheinigung

Selbstverständlich können Sie Ihre Spende an unser Hospiz steuerlich geltend machen. 

Für Kleinspenden bis 200 Euro gilt der sogenannte vereinfachte Zuwendungsnachweis. Es genügt der Überweisungs- oder Einzahlungsbeleg der Bank, wenn dieser folgende Angaben enthält:
• Name des Spendenden
• Name des Spendenempfängers
• Zweck: Spende

Ein selbst erstellter Online-Banking-Ausdruck reicht aus, wenn aus ihm Name und Kontonummer des Auftraggebers und des Empfängers, sowie der Spendenbetrag und der Buchungstag ersichtlich sind.

Zuwendungsbescheinigungen stellen wir grundsätzlich ab Spenden in Höhe 200 Euro aus. Wir bemühen uns, Ihnen diese innerhalb von 30 Tagen nachdem Ihre Spende auf einem unseren Konten eingegangen ist, zukommen zu lassen. Bitte denken Sie daran, auf dem Überweisungsträger im Feld „Verwendungszweck” zusätzlich zu der Angabe „Spende” Ihre Anschrift einzutragen. Sie können uns diese gerne auch alternativ per eMail, Telefax oder als Brief zukommen lassen.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an

Sonja Eckert
Martin Gengenbach

S.Eckert@hospiz-pforzheim-enzkreis.de
Telefon 07231 1540834